Akademisches Lehrkrankenhaus der Philipps Universität Marburg

Besucherregelung bleibt vorerst bestehen

Trotz Lockerungen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens hat sich das Kreiskrankenhaus entschlossen, das bestehende Besuchsverbot beizubehalten. Zur Begründung äußert sich Geschäftsführer Gerhard Hallenberger: „Wir haben viele hochbetagte, mit Vorerkrankungen belastete oder durch Immunsuppression (z.B. bei onkologischen Erkrankungen) beeinträchtigte Patienten, für die das Corona-Virus eine ernste Bedrohung darstellt. Da die Verantwortung für die uns anvertrauten Menschen für uns höchste Priorität hat, bleiben wir zunächst bei dem Besuchsverbot. Wir bitten um Ihr Verständnis.“ Die Landesregierung hat die bereits im März herausgegebene Verordnung zum Besuchsverbot in Krankenhäusern bis vorerst 05. Juli verlängert.

Ausnahmen können laut Klinikum nur nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Arzt erteilt werden, wenn der Zustand des Patienten kritisch ist oder eine Palliativsituation besteht. Angehörige, die sich über den Gesundheitszustand eines Patienten erkundigen möchten, können Basisauskünfte über die Stationsleitung erhalten und zusätzlich einen Telefontermin mit einem zuständigen Arzt vereinbaren.

Einzelheiten zur Besucherregelung sowie der Maskenpflicht auf der Corona-Sonderseite des Kreiskrankenhauses.

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