Die Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann
Das Berufsbild
Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner unterstützen und beraten den Patienten, seine körperliche und psychische Gesundheit wieder zu erlangen, zu verbessern, zu erhalten und zu fördern.
Sie betreuen und versorgen eigenverantwortlich kranke und pflegebedürftige Menschen, dabei unterstützen sie diese bei den Tätigkeiten, welche sie nicht selbst ausführen können, und helfen ihnen mit ihrer neuen Situation zurechtzukommen.
Zum anderen assistieren Pflegefachfrauen und -männer bei Untersuchungen und Behandlungen und übernehmen Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie die Dokumentation der Pflegemaßnahmen.
Zugangsvoraussetzungen
- Gesundheitliche Eignung
- Einen Realschulabschluss oder eine gleichwertige abgeschlossene Schulbildung
- Einen Hauptschulabschluss zusammen mit:
- Einer Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
- Einer abgeschlossenen Ausbildung in der Krankenpflegehilfe bzw. in der Altenpflegehilfe
Weitere Voraussetzungen: Wünschenswert ist ein Praktikum in einer pflegerischen Einrichtung.
Ausbildungsbeginn: 1. Oktober
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Bezugslehrersystem
Eine Besonderheit am Schulzentrum für Pflegeberufe: Die individuelle Begleitung und Förderung während der dreijährigen Ausbildung findet durch das Bezugslehrersystem statt. Im Bezugslehrersystem werden die Auszubildenden vom Aufnahmeverfahren bis zur Prüfung persönlich begleitet.
Jeder Auszubildende wird einem Bezugslehrer zugeordnet, dieser ist sowohl Ansprechpartner in der theoretischen als auch in der praktischen Ausbildung.
Staatliche Prüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus unterschiedlichen Prüfungsteilen: der schriftlichen Prüfung, der praktischen Prüfung und der mündlichen Prüfung.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildung wird nach TVAöD-BT-Pflege vergütet. In der Gesundheits- und Krankenpflege beträgt die Ausbildungsvergütung zur Zeit monatlich im 1. Ausbildungsjahr 1.140 €, im 2. Ausbildungsjahr 1.207 € und im 3. Ausbildungsjahr 1.303 €.
Zusätzlich erhalten alle Auszubildenden bei erfolgreich abgelegtem Examen eine Prämie von 400€.
Urlaub
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem TVöD und beträgt im ersten Ausbildungsjahr 30, im zweiten und dritten Ausbildungsjahr 31 Tage. Der Urlaub ist nicht an die hessischen Schulferien angegliedert.
Nachfolgend sind wesentliche Veränderungen und Neuerungen aufgeführt, die das neue Pflegeberufegesetz mit sich bringt:
Generalisierung
• Zusammenlegung der Pflegeberufe (Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege)
• Europaweite Anerkennung als Pflegefachfrau / Pflegefachmann
• Flexibilität in Pflegebereichen
• Eigenständiger Berufsbereich
Vorbehaltene Tätigkeiten
1. Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs
2. Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
3. Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
Ausbildungsziel
• Beratung und Begleitung in allen Lebensphasen mit Sterbebegleitung
• Berücksichtigt Lebenssituation (kulturell, religiös und sexuell) sowie die Lebensphasen
• Achtet auf das Recht der Selbstbestimmung
• Analyse und Evaluation der Pflege
• Fähigkeiten erhalten, wiederherstellen, fördern, aktivieren und stabilisieren
Prüfung
Schriftlicher Teil
• Kompetenzschwerpunkte statt Themenbereiche
• Prüfung in drei Aufsichtsarbeiten
• Prüfungsnote aus Aufsichtsarbeiten und Vornote
Mündlicher Teil
• Auszubildende werden einzeln oder zu zweit geprüft
Praktischer Teil
• Patientengruppe von mindestens zwei Patienten, von denen einer einen erhöhten Pflegebedarf aufweist
• Prüfung im Vertiefungseinsatz